Ambulanter Palliativdienst (SAPV)

Unsere spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) betreut Patientinnen und Patienten mit nicht heilbarer und weit fortgeschrittener Krankheit in ihrem häuslichen Umfeld, im Pflegeheim oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Ärzte und Pflegekräfte des SAPV-Teams verfügen über langjährige palliativmedizinische Erfahrung und sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr im Einsatz. Sie arbeiten eng mit Hausärzten und Pflegediensten vor Ort zusammen und leisten effiziente, umfassende Hilfe bei schwer beherrschbaren Symptomen, die im Zusammenhang mit nicht heilbaren Erkrankungen auftreten können. 

Über die SAPV

Bereits seit 2005 zeigt die Stiftung Juliusspital Engagement in Teilbereichen der ambulanten Palliativversorgung. Durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) im April 2007 konnte dieses Engagement weiter gefestigt und ausgebaut werden. Im GRG ist verankert, dass unheilbar Erkrankte mit starken Beschwerden einen individuellen Leistungsanspruch auf eine spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung haben. Diese Betreuung wird von eigenständigen Teams erbracht, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Versorgungvertrag abgeschlossen haben.

Am 1. November 2010 richtete die Stiftung Juliusspital – zusätzlich zu den Palliativstationen im Krankenhaus - den Ambulanten Palliativdienst Juliusspital mit einer 24-Stunden-Bereitschaft ein. Heute ist die SAPV eine zentrale Säule des Palliativzentrums der Stiftung Juliusspital Würzburg und des Klinikum Würzburg Mitte. 

Stufenkonzept der ambulanten Palliativversorgung

Je nach Bedarf können verschiedene Stufen der SAPV durch den behandelnden Arzt verordnet werden: 

  1. Beratung
    Die Palliativmediziner der SAPV beraten die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte, sowie die Patienten und deren Angehörige einmalig bezüglich palliativmedizinischer Möglichkeiten.

  2. Koordination
    Das Team der SAPV berät und behandelt die Patienten und deren Angehörige medizinisch und pflegerisch zu den üblichen Geschäftszeiten der SAPV von Montag bis Freitag. Außerdem stellen wir, wenn erforderlich, Verbindungen zu Behandlungspartnern her. Hierdurch soll die medizinische und pflegerische Versorgung des Patienten im häuslichen und sozialen Umfeld optimiert werden.  

  3. Additiv unterstützende Teilversorgung 
    Diese Versorgungsstufe kommt bei besonders hoher Symptomlast und/oder einer besonders aufwändigen Versorgung zum Tragen. Hierbei steht das Team der SAPV dem Patienten und dessen behandelnden Haus- oder Facharzt 24 Stunden rund um die Uhr zur Verfügung, um eine gute Symptomkontrolle im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Wir kümmern uns insbesondere um die konsequente Behandlung von Schmerzen und belastenden Symptomen, wie Angst, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen, sowie um die psychosozialen Belange von Patient und Angehörigen. 

  4. Vollversorgung  
    Das Team der SAPV übernimmt die vollständige medizinische Versorgung des Patienten. Dieser Versorgungsstufe bieten wir nur im Ausnahmefall in enger Absprache mit dem Vorbehandler an. 

Leistungen

Zu unseren Aufgaben im Rahmen des oben genannten Stufenkonzeptes zählen unter anderem: 

  • Beratung, Anleitung und Begleitung von Patienten und deren Angehörigen einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod 
  • Koordination der Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und ehrenamtlicher Hospizdienste
  • Palliativmedizinische Versorgung zur Linderung von körperlichen Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot, neurologischen Störungen, Übelkeit und Erbrechen
  • Enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Hausarzt für eine ganzheitliche Versorgung
  • Regelmäßige Hausbesuche sowie 24-Stunden-Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr 

Versorgungsgebiet

Das Team der SAPV versorgt Patienten aus

  • Stadt Würzburg
  • Landkreis Würzburg
  • Landkreis Kitzingen
  • Landkreis Main-Spessart

    


Kontakt

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Juliuspromenade 19
97070 Würzburg

 

Tel.: 0931/393-2980
Fax: 0931/393-2982
sapv.juliusspital@kwm-klinikum.de

Info für Ärzte: Verordnung von SAPV (Formular Muster 63)

Die SAPV begleitet und unterstützt mit palliativmedizinischen Leistungen nach einer Verordnung durch den Haus- oder Facharzt in enger Kooperation mit diesem. Die Verordnung  muss durch die Krankenkasse des Patienten genehmigt werden. Die Kosten werden dann vollständig übernommen.

Um Ihnen als behandelndem Arzt bei der Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung unterstützend zur Seite zu stehen, möchten wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Punkte des Formulars vorstellen:

Verordnungsrelevante Diagnose(n)

Bitte geben Sie zusätzlich zum ICD-Code die Diagnose(n) Ihres Patienten ausgeschrieben an, so dass bereits aus der Diagnose die Notwendigkeit ambulanter palliativer Maßnahmen ersichtlich ist. 

Komplexes Symptomgeschehen

Bitte erläutern Sie unter "Nähere Beschreibung" die Symptome Ihres Patienten genauer, da sich hieraus die Notwendigkeit für die SAPV ergibt. Spezifizieren Sie, wie sich die angekreuzte Symptomatik zeigt, beispielsweise durch die Beantwortung nachfolgender Fragestellungen: 

  • Ausgeprägte Schmerzsymptomatik: Hat der Patient auch in Ruhe Schmerzen? Können die Schmerzen auch unter laufender Therapie nicht ausreichend gelindert werden? Wechselt die Schmerzintensität häufig bzw. gibt es immer wieder Schmerzspitzen? Verstärken psychosoziale Faktoren den Schmerz? 
  • Ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik: Leidet der Patient unter schwer beherrschbarer Luftnot oder kardialen Insuffizienzzeichen? Belastet ihn ein ausgeprägter Husten oder rezidivierend auftretende Atemnotsattacken? 
  • Ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik: Besteht unstillbares Erbrechen, chronische Obstipation/Subileus? Ileusproblematik? Treten z.B. Hämatemesis, Meläna, Singultus oder Dysphagie auf? 
  • Ausgeprägte neurologische / psychiatrische Symptomatik: Bestehen bei dem Patienten belastende Sensibilitätsstörungen oder Lähmungen? Kommt es zu rezidivierenden Krampfanfällen? Treten Angstzustände, Halluzinationen, Unruhezustände oder Verwirrtheit auf? 
  • Sonstiges komplexes Symptomgeschehen: Leidet der Patient z.B. unter Hautausschlägen und Juckreiz oder dem Fatigue-Syndrom? 

"Folgende Maßnahmen sind notwendig" & nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen

Bitte geben Sie hier an, wie die SAPV Sie und Ihren Patienten unterstützen kann (s. dazu auch das Stufenkonzept der ambulanten Palliativversorgung).  

Begründen Sie unter "Nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen der SAPV", warum die SAPV mit 24-Stunden-Bereitschaft notwendig ist, z.B. zur Krisenintervention bei bestimmten akuten Symptomen oder zur Verhinderung von notärztlichen Einsätzen. Bitte formulieren Sie Ihre Angaben dabei möglichst konkret, z.B. "kontrollierte Dosisanpassung unter engmaschiger Überwachung und Überprüfung der Medikamentenwirkung" oder "Notfall-Hausbesuche zur Krisenintervention und Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen". 

Bei weiteren Rückfragen zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung steht Ihnen unser SAPV-Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.  

Seite 1 des Formulars zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Seite 1 des Formulars zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung